Informationen & Formulare
In diesem Menüpunkt finden Sie wichtige Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG), zu den Vallyer Busplänen sowie den Antrag zur Unterrichtsbefreiung:
Infektionsschutzgesetz
Regelmäßig informieren wir die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gemeinschaftseinrichtungen (§33) wie auch über meldepflichtige Krankheiten (§34).
Sollte bei Ihrem Kind eine der untenstehenden Krankheiten auftreten, wenden Sie Sich bitte umgehend an das Sekretariat der Schulen Valley unter 08024/1658.
Meldepflichtige Krankheiten sind:
1. Cholera
2. Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
3. Diphtherie
4. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
5. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
6. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
7. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
8. Keuchhusten
9. ansteckungsfähige Lungentuberkulose
10. Masern
11. Meningokokken-Infektion
12. Mumps
13. durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
14. Paratyphus
15. Pest
16. Poliomyelitis
17. Röteln
18. Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
19. Shigellose
20. Skabies (Krätze)
21. Typhus abdominalis
22. Virushepatitis A oder E
23. Windpocken
Auch Kopfläuse sind nach Feststellung entsprechend zu behandeln und der Schule umgehend zu melden!
Busfahrplan
Hier finden Sie den Busfahrplan, der bis auf auf Weiteres auch im neuen Schuljahr gültig ist
Unterrichtsbefreiung
Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Bitte nutzen Sie zur Unterrichtsbefreiung dieses Formular und geben Sie diese bei der Klassenlehrkraft oder unserem Sekretariat ab.